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§14a EnWG

Über das p14a_enwg-Modul können die Einstellungen für die Steuerung gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) konfiguriert werden. §14a EnWG ermöglicht es Netzbetreibern, den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (Wallboxen, Wärmepumpen, Batteriespeicher, Klimaanlagen) temporär zu reduzieren, um eine lokale Netzüberlastung zu vermeiden. Die Geräte werden dabei nie vollständig abgeschaltet. Eine Mindestleistung von 4200 W bleibt stets verfügbar.

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